Mitgliedschaftsbedingungen

Deutsche Sporteltern

Mitgliedschaftsbedingungen von www.dse-club.de

Letzte Aktualisierung: 25. Sep. 2025

Allgemeines

  1. Die DSE Deutsche Sporteltern GmbH, Lange Straße 75, 76530 Baden-Baden („Anbieter“), bietet im Rahmen des DSE Club für Sporteltern diverse digitale und nicht digitale Leistungen für Clubteilnehmende. Teilnehmenden (nachfolgend „Nutzer“ genannt) ermöglicht der DSE Club für Sporteltern den Zugang zu den digitalen Inhalten, einem Forum und Austauschplattformen in Form von Gruppen sowie die Nutzung im Zusammenhang damit stehender weiterer Leistungen nach Maßgabe dieses Vertrags und den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Diese Nutzungsbedingungen beschreiben das Rechtsverhältnis zwischen dem einzelnen Nutzer und dem Anbieter und geben die für die Nutzung des Angebots geltenden Anforderungen und Grundsätze wieder.
  3. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung sowie die allgemeinen AGB.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des DSE Club für Sporteltern des Anbieters entstehenden Rechtsverhältnisse zwischen dem Anbieter und dem Nutzer.
  2. Etwaige abweichende Nutzungsbedingungen der Nutzer finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hat diesen vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die allgemeinen AGB gelten ergänzend, soweit diese Nutzungsbedingungen keine entgegenstehende Regelung treffen. Diese Nutzungsbedingungen haben Vorrang vor den allgemeinen AGB.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

  1. Nutzer des DSE Club für Sporteltern können nur Personen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  2. Nutzer müssen ihre Daten wahrheitsgemäß und (soweit erforderlich) vollständig angeben sowie, sofern sich diese Daten im Laufe ihrer Nutzung ändern, unverzüglich aktualisieren.
  3. Ein Anspruch auf Nutzung des DSE Club für Sporteltern besteht nicht. Insbesondere behält sich der Anbieter das Recht vor, die Nutzung des DSE Club für Sporteltern oder von bestimmten digitalen Inhalten durch den Nutzer abzulehnen, unter anderem wenn ein begründeter Verdacht auf Sicherheitsverletzungen oder auf unbefugte oder betrügerische Handlungen besteht sowie wenn ein solcher Antrag nicht den Anforderungen aus diesen Nutzungsbedingungen oder anderen von Ihnen im Rahmen einer Transaktion akzeptierten Dokumenten entspricht oder deren Ausführung rechtswidrig wäre oder anderweitig gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen würde. Eine Haftung des Anbieters für eine solche Ablehnung ist ausgeschlossen.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Umfang der Leistungen des Anbieters bestimmt sich nach den folgenden Regelungen sowie dem vom Nutzer gewählten Club-Tarif nebst der diesem Tarif zugeordneten Leistungsbeschreibung. Diese finden Sie hier: Mitgliedschaft.
  2. Der Anbieter verpflichtet sich zur Bereithaltung des Contents entsprechend dem vom Nutzer gewählten Club-Tarif.
  3. Die Nutzung ausgewählter Zusatzangebote, welche nicht im gebuchten Tarif enthalten sind, kann durch Einzelbuchung zugebucht werden.
  4. Im DSE Club für Sporteltern werden Leistungen des Anbieters unterschiedlicher Kategorien angeboten. Die Inhalte des Angebots sollen den Nutzern den Zugang zu Informationen im Bereich Sporteltern zur Verfügung stellen, den Zugang zu Informationen für Sporteltern erleichtern, eine Plattform zum Austausch unter den Nutzern bieten sowie den Zugang zu Experten, die weitere Hilfestellungen und Beratungsleistungen, die nicht Teil des Angebots des Anbieters sind, bieten können, erleichtern.
  5. Das Angebot DSE Club für Sporteltern des Anbieters stellt keine Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten beispielsweise in Form eines Fernunterrichts dar, keine Rechtsberatung und keine psychotherapeutische Leistung oder sonstige Beratungsleistung dar.
  6. Im DSE Club für Sporteltern dient der Bereich „Aktivität“ der reinen Informationsbereitstellung durch den Anbieter. Die Bereiche „Forum“ und „Gruppen“ sind so aufgebaut, dass Nutzer sich interaktiv durch Kommentare und Beiträge beteiligen können. Veranstaltungen stellen digitale und nicht-digitale Angebote zur Information und Austausch dar.
  7. Nutzer haben je nach Mitgliedschaft Zugang zur Expertendatenbank des Clubs. Alle darin zu Verfügung gestellten Informationen und Angaben zum Beruf und zur Tätigkeit stammen von den Expertinnen und Experten selbst. Für den aktuellen Umfang und die Leistungserbringung übernimmt die DSE keine Gewährleistung. Honorare für Beratung und Interventionen legen Expertinnen und Experten selbst fest.
  8. Die Kommentare und Beiträge der Nutzer sind innerhalb des Club-Forums für sämtliche Nutzer zugänglich. Kommentare und Beiträge in den Gruppen sind zugänglich für einen Teil der Nutzer entsprechend der gewählten Mitgliedschaft.
  9. Der Anbieter garantiert weder die Richtigkeit noch die Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Informationen beruhen auf Erfahrungen, Angaben sowie Berichten Dritter, die nicht auf wissenschaftliche oder rechtliche Richtigkeit überprüft werden.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, die Dienste ausschließlich zweckentsprechend und unter Beachtung der sich aus dem gewählten Tarif ergebenden Beschränkungen zu nutzen.
  2. Jeder Nutzer trägt nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen die alleinige Verantwortung für Inhalte, die von ihm im Club-Bereich veröffentlicht werden. Dies gilt insbesondere für die Wahrung von Persönlichkeitsrechten, des geistigen Eigentums, des Presserechts, der gewerblichen Schutzrechte, des Urheberrechts sowie des Rechts am eigenen Bild und der Einhaltung strafrechtlicher Verbote sowie der Vorschriften zum Kinder- und Jugendschutz sowie des Daten- und Geschäftsgeheimnisschutzes.
  3. Verboten sind insbesondere:
    • die Identitätstäuschung durch Nachahmung einer anderen natürlichen oder juristischen Person;
    • die wissentliche Verbreitung unwahrer Informationen;
    • die Veröffentlichung von themenfremden oder dem Blogzweck nicht entsprechenden Inhalten, wozu auch vertrauliche Informationen gehören;
    • das Einstellen von Inhalten, welche Schadsoftware enthalten;
    • das Werben für Marken, Produkte oder Dienstleistungen;
    • Beleidigungen oder Schmähkritik anderen Nutzern und/oder Dritten gegenüber sowie der Gebrauch einer hasserfüllten, rechtsmissbräuchlichen oder vulgären Sprache (auch in Form von Symbolen oder sonstigen Zeichen);
    • persönliche Angriffe aufgrund von Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht, sexuellen Präferenzen, politischen oder philosophischen Standpunkten, Gewerkschaftszugehörigkeit, Beruf, Behinderungen oder sonstiger Andersartigkeit gleich welcher Art;
    • das Setzen von Links.
  4. Jeder Nutzer verpflichtet sich, den Anbieter bei Kenntniserlangung von unzulässigen Inhalten, Identitätsklau und anderen untersagten Nutzungen im Sinne der Ziffern 4.2 und 4.3 bzw. dem Verdacht solcher Handlungen zu informieren.
  5. Der Anbieter kann im Einzelfall verpflichtet sein, bei rechtswidrigen Verhaltensweisen Dritten gegenüber Auskunft über die Identität des jeweiligen Nutzers zu geben. Der Nutzer willigt im Rahmen der Anmeldung als Kommentator bzw. der Registrierung als Autor ein, dass der Anbieter einem Dritten gegenüber Auskunft über die Registrierungsangaben zur Abwehr von Ansprüchen ihm gegenüber wegen Inhalte des betreffenden Nutzers erteilt.
  6. Für die bei dem Nutzer vorhandene technische Ausstattung (Hard- und Software) und deren Kompatibilität mit den Leistungen des Anbieters ist der Nutzer selbst verantwortlich. Gleiches gilt für eine für viele Leistungen erforderliche stabile Internetverbindung.
  7. Das Nutzerkonto ist durch einen Benutzernamen und ein Passwort („Zugangsdaten“) geschützt, das im Rahmen der Registrierung festgelegt wird. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um seine Sicherheitselemente (z.B. Zugangsdaten) und seine Geräte (z.B. Handy, Laptop) sicher aufzubewahren, und insbesondere die Sicherheitselemente und Geräte nicht weiterzugeben oder ihre Verwendung durch andere nicht zuzulassen.
  8. Die vom Nutzer im DSE Club für Sporteltern abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Nutzer räumt dem Anbieter hiermit das Recht ein, die abgelegten Inhalte über das Internet zugänglich zu machen, sie zu übermitteln und/oder zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen.

§ 5 Sperrung von Inhalten und Nutzern

  1. Der Anbieter ist berechtigt und verpflichtet bei Kenntniserlangung von Inhalten, welche rechtswidrig sind oder gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen bzw. bei denen ein solcher Verdacht besteht, diese ohne weitere Nachricht an den Nutzer ganz oder teilweise zu sperren und/oder die Wiederveröffentlichung von einer rechtskonformen Modifikation des Inhalts oder einer ihn bindenden gerichtlichen Entscheidung abhängig zu machen.
  2. Der Anbieter behält sich vor, Nutzern, welche gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen bzw. bei Verdacht eines solchen Verstoßes, vorübergehend und/oder endgültig den Zugang zu sperren/zu verweigern.

§ 6 Preise

  1. Die jeweils aktuellen Preise der verschiedenen Nutzertarife entnehmen Sie unserer Tarifübersicht.
  2. Die Preise einzelner Zubuchungsoptionen sind im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, den Preis der Nutzertarife von Zeit zu Zeit in seinem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit den angebotenen Leistungen verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln. Beispiele für Kostenelemente, die den Preis der Nutzertarife beeinflussen, sind Personal- und Lizenzkosten, Kosten für die technische Bereitstellung und die Verbreitung unseres Dienstes und andere Kosten des Geschäfts (z. B. Rechnungsstellung und Bezahlung, Marketing), allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (z. B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie) sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben.
  4. Alle Preisänderungen werden dem Nutzer textlich mitgeteilt und treten erst zum übernächsten Kalendermonat in Kraft.
  5. Falls diese Erhöhung dazu führt, dass der Preis stärker als die allgemeinen Lebenshaltungskosten (bemessen nach dem Verbraucherpreisindex) steigt, kann der Nutzer den Vertrag mit sofortiger Wirkung binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich kündigen. Die Frist beginnt, wenn der Lieferant den Nutzer in Textform unter Berechnung der Steigerung des Lebenshaltungskostenindexes über die Preissteigerung der Zeitschrift unterrichtet.

§ 7 Haftung und Freistellungsverpflichtung des Nutzers, Sperrung des Zugangs und Kündigung wegen Vertragsverstößen des Nutzers

  1. Der Nutzer verpflichtet sich, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die von Dritten wegen möglicher Verstöße gegen ihre Rechte oder gesetzliche Vorschriften durch die Nutzung der Dienste des Anbieters durch den Nutzer erhoben werden sowie alle mit einer solchen Inanspruchnahme durch Dritte verbundenen Schäden und Aufwendungen zu ersetzen. Die Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere auch die Verpflichtung, den Anbieter von notwendigen Rechtsverteidigungskosten freizustellen. Der Nutzer ist zur unverzüglichen Information des Anbieters verpflichtet, wenn er eine Rechtsverletzung Dritter erkennt oder ihm diesbezügliche Anhaltspunkte vorliegen.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistung vorläufig zu unterbrechen, wenn dem Nutzer schwerwiegende und schuldhafte Vertragsverstöße, insbesondere gegen die in § 4 aufgeführten Pflichten, zur Last fallen oder ein hinreichender Verdacht gegeben ist. Ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit ist beispielsweise gegeben, wenn der Anbieter eine Abmahnung des vermeintlich Verletzten erhalten oder ansonsten wegen Rechtswidrigkeit der eingestellten Inhalte (insbesondere auf Unterlassung) in Anspruch genommen wird und die Abmahnung bzw. das Unterlassungsbegehren nicht offensichtlich unbegründet ist. Soweit möglich, ist der Nutzer zuvor anzuhören, sonst unverzüglich zu benachrichtigen. Die Sperrung hat sich auf die möglicherweise rechtswidrigen Inhalte zu beschränken, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Setzt der Nutzer den Verstoß trotz Abmahnung fort oder ist der Verstoß derart gravierend, dass dem Anbieter eine Fortsetzung der Vertragsbeziehung nicht zuzumuten ist, ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags ohne Einhaltung einer Frist berechtigt.

§ 8 Nutzung durch Dritte

  1. Die Nutzung der Leistungen des Anbieters steht ausschließlich dem Nutzer sowie den mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen (Privatnutzer) zu. Eine Nutzung durch sonstige Dritte, insbesondere die Weitervermarktung der Leistungen des Anbieters, ist untersagt.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, alle Personen, die über seinen Anschluss die Dienste des Anbieters nutzen, einzuweisen und ihnen die Einhaltung aller vertraglichen Vereinbarungen sowie sämtlicher Rechtsvorschriften aufzuerlegen. Für ein Verschulden solcher Personen hat der Nutzer im Verhältnis zum Anbieter einzustehen.
  3. Die vereinbarten Tarif-Gebühren hat der Nutzer auch dann zu zahlen, wenn sie auf einer unbefugten Nutzung seines Zugangs oder auf technischen Defekten seiner Anlagen oder der Anlagen seiner Kommunikationspartner beruhen. Weist der Nutzer jedoch nach, dass ihm die Inanspruchnahme der Leistungen des Anbieters nicht zuzurechnen ist, steht dem Anbieter insoweit kein Anspruch auf Zahlung zu.

§ 9 Abrechnung, Beanstandungen und Zahlung

  1. Gleichbleibende monatliche Entgelte sind am ersten Werktag des folgenden Kalendermonats fällig. Im Übrigen sind die Forderungen des Anbieters sofort nach Rechnungszugang fällig. Der Anbieter kann Rechnungen als E-Mail-Anhang versenden oder in seinen Internetseiten zum Abruf bereithalten.
  2. Über zugebuchte Leistungen erhält der Nutzer monatlich eine Abrechnung.
  3. Beanstandungen gegen – auch per E-Mail erteilte oder durch Abrufmöglichkeit zur Verfügung gestellte – Abrechnungen muss der Nutzer innerhalb von acht Wochen nach Zugang der jeweiligen Abrechnung textlich gegenüber dem Anbieter erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung der Abrechnung. Auf diese Rechtsfolge weist der Anbieter in den Abrechnungen hin.
  4. Wird die Zahlungspflicht des Nutzers durch Zugang einer Rechnung fällig, gerät der Nutzer in Verzug, wenn er den Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zahlt.
  5. Auch wenn der Anbieter vorleistungspflichtig ist, kann er Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen, wenn ihm nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Nutzers erkennbar wird. Dies gilt auch im Falle von Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr. Kommt der Nutzer seiner Pflicht zur Zahlung bzw. zur Sicherheitsleistung nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, unbeschadet seiner vertraglichen Ansprüche den Netz-Zugang zu sperren, bzw. seine sonstige Leistung zurückzuhalten.
  6. Gerät der Nutzer mit einem nicht unerheblichen Teil des Entgelts in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die Anbindung vorläufig zu sperren. Der Nutzer bleibt zur Zahlung der monatlichen Entgelte verpflichtet.
  7. Kommt der Nutzer
    1. für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Bezahlung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts oder
    2. in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§ 10 Datenschutz

Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter nach näherer Maßgabe der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen, personenbezogene Daten des Nutzers sowie gegebenenfalls seiner bei der Leistungserbringung beteiligten Mitarbeiter erhebt, verarbeitet, nutzt und Dritten übermittelt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Insbesondere werden Daten erhoben oder verwendet, soweit dies für das Vertragsverhältnis, für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen sowie die Abrechnung erforderlich oder sonst nach Rechtsvorschriften zulässig oder geboten ist. Die Einzelheiten kann der Nutzer der Datenschutzinformation des Anbieters entnehmen, die über die Internetseiten des Anbieters jederzeit abrufbar ist.

§ 11 Ausfallzeiten, unberechtigte Störungsanzeigen

  1. Wegen Ausfallzeiten, die der Anbieter trotz sachgerechten Bemühens nicht verhindern kann, ist eine Reduzierung des geschuldeten gleichbleibenden Entgelts nicht zulässig.
  2. Leistet der Anbieter aufgrund der Störungsanzeige einen Entstörungsdienst und zeigt sich, dass entweder keine Störung vorlag oder die Störung ihre Ursache ausschließlich im Verantwortungsbereich des Nutzers hatte (z.B. Bedienungsfehler, Konfigurationsfehler, Mängel der vom Nutzer eingesetzten Hardware oder Leitungsverbindung), ist der Anbieter berechtigt, dem Nutzer alle Aufwendungen und Materialkosten sowie den entstandenen Zeitaufwand zu angemessenen Stundensätzen in Rechnung zu stellen.

§ 12 Haftung des Anbieters

  1. Für eine Haftung des Anbieters für sämtliche im Zusammenhang mit dem DSE Club für Sporteltern stehenden Leistungen und Handlungen auf Schadensersatz gelten – unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen – die folgenden Haftungsausschlüsse und ‑begrenzungen:
  2. Der Anbieter haftet, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
  3. Sofern der Anbieter wegen einfacher Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste. Ist der Nutzer Unternehmer, gilt vorstehende Haftungsbeschränkung auch, sofern die Pflichtverletzung des Anbieters auf grober Fahrlässigkeit beruht.
  4. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn der Anbieter eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit noch für gesetzliche Ansprüche.
  5. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter des Anbieters, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich der Anbieter zur Vertragserfüllung bedient.

§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag ist für den Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsschluss fest geschlossen.
  2. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit von 12 Monaten auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der festen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
  3. Nach der Verlängerung auf unbestimmte Zeit kann der Vertrag jederzeit von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.
  4. Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Insbesondere ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag bei schwerwiegenden Vertragsverstößen des Nutzers sowie wegen Zahlungsverzugs des Nutzers außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nach vorheriger Abmahnung, die in den Fällen des § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich ist, zu kündigen.
  5. Die Kündigung bedarf der Textform.

§ 14 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Für diesen Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Nutzer Verbraucher ist und zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften im Wohnsitzland des Nutzers für diesen vorteilhaftere Regelungen enthalten, gelten diese Regelungen unabhängig von der Wahl deutschen Rechts. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

§ 15 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieses Vertrags tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.